Schallschutztüren – Bitte nicht stören!

Je nach Anforderung: Schallschutzklasse 1 bis 3 Türen.

Lärm gehört zu den häufigsten und unangenehmsten Belastungen unseres täglichen Lebens. Schallschutztüren helfen dabei, den störenden Geräuschen entgegenzuwirken.


Schalldämmmassnahmen können Geräusche von aussen oder aus Nachbarräumen nicht ganz wegzaubern, aber deutlich reduzieren.

Die Luftschalldämmung von Türen zwischen benachbarten Räumen ist ein Teilbereich im baulichen Schallschutz und in der Norm SIA 181 «Schallschutz im Hochbau» geregelt. Aus dieser Norm leitet der Bauakustiker die Leistungsanforderungen an das Bauteil Türe ab.

In der Schweiz wird mit Labormessungen oder im Einzelfall mit Baumessungen der Nachweis des Schallschutzes erbracht:

Labormessungen

Um die Schalldämmung von Türelementen Rw (C;Ctr) nachzuweisen, ist in der Regel eine Labormessung einer notifizierten Prüfstelle am betriebsbereiten Element nach EN ISO 10140-1 und -2 sowie einer Bewertung nach EN ISO 717-1 erforderlich. Dieses Verfahren wird nach SN EN 14351-1 (Aussentüren) und SN EN 14351-2 (Innentüren) als Referenzverfahren beschrieben.

Das Schalldämmmass bezieht sich auf das gesamte funktionsfähige Türelement inklusive Bauanschluss.

Baumessung

Der Nachweis Schalldämmung von Türen kann im Einzelfall auch über eine Baumessung erfolgen. Hierbei ist die Norm SN EN ISO 16283-1:2014 Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau – Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 16283-1:2014) anzuwenden.

Das Schalldämmmass bei der Messung am Bau bezieht sich auf das gesamte funktionsfähige Türelement inklusive Bauanschluss und auf alle übrigen an der Schallübertragung beteiligten Bauteilen (Installationen, Wände, Böden und Decken).

Technisches Merkblatt Nr. 5 (schalldämmende Türen)