Einsatzbereiche: vorwiegend für Spitäler, Arztpraxen und Labors.
Strahlenschutztüren sind konzipiert für Räume mit offenen radioaktiven Strahlenquellen oder für Räume mit geschlossenen radioaktiven Strahlenquellen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (zum Beispiel Röntgenanlagen).
Für den geforderten Strahlenschutz wird der Schwächungsgrad oder Bleigleichwert zugrunde gelegt. Dieser ergibt sich aus dem Strahlenschutzplan zur Einrichtung einer Anlage nach DIN 6812, 6846 oder 6847. Die Vorgaben müssen von der Planungsstelle erfolgen.
Der VST stellt Ausführungsbeispiele von Strahlenschutztüren zur Verfügung und bietet praktische Hilfe beim Planen und Produzieren der Türen. Enthalten sind auch Hinweise auf die weiteren einschlägigen Normen.
Die gesamte Norm unter VST (Verband Schweizerischer Türenbranche).
Technisches Merkblatt Nr. 010 (Strahlenschutztüren)