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Barrierefreier Wohnungsbau – Wohnräume für alle Lebensphasen

Der barrierefreie Wohnungsbau ist mehr als nur eine technische Planung – er ist ein Ausdruck des Respekts gegenüber den Bedürfnissen von Menschen in allen Lebensphasen. Der Wohnraum soll nicht nur zugänglich sein, sondern auch flexibel an sich verändernde Lebensumstände angepasst werden können.

Jeder Mensch steht irgendwann vor Herausforderungen – sei es durch Krankheit, Unfälle oder das Älterwerden. Besonders dann, wenn der Bewegungsradius kleiner wird, gewinnt die eigene Wohnung an Bedeutung. Es ist essenziell, dass unser Wohnumfeld auch in diesen Situationen problemlos nutzbar bleibt. Barrieren, die wir vorher nie wahrgenommen haben, werden sonst plötzlich zu Herausforderungen. Auch Menschen mit kleinen Kindern machen ständig die Erfahrung, dass Stufen und enge Durchgänge die Bewegungen im Alltag erschweren.

Solche Hindernisse betreffen uns alle und für Menschen im Rollstuhl stellen sie oft eine unüberwindbare Hürde dar. Barrierefreiheit im Wohnungsbau ist daher eine Notwendigkeit, die mit verhältnismässigem Aufwand in allen Bauten realisierbar ist.

Wie wird Barrierefreiheit umgesetzt?

 

Damit Wohnräume für alle zugänglich und anpassbar sind, müssen nur wenige grundlegende Dinge beachtet werden. Ein barrierefreier Zugang zur Wohnung ist die Grundvoraussetzung. Wohnraum, Küche und ein WC sollten für Besucherinnen und Besucher mit Behinderungen zugänglich sein. Darüber hinaus sollte die gesamte Wohnung so konzipiert sein, dass sie bei Bedarf ohne grosse Eingriffe angepasst werden kann.

Diese zentralen Prinzipien bilden die Grundlage:
 

  1. Keine Stufen: Stufen erschweren den Zugang, besonders für Rollstuhlfahrer.
     
  2. Ausreichende Durchgangsbreiten: Türen und Korridore sollten so gestaltet sein, dass eine Mindestbreite von 2,00 m für die Durchfahrt gewährleistet ist. Wenn ein Korridor nur 1,00 m breit ist, ist es einfacher, die Türen auf 1,00 m zu verbreitern.
     
  3. Bewegungsfreiheit: Wichtig ist, dass die nutzbare Durchgangsbreite 0,80 m beträgt, auch mit Griff. Schiebetüren bieten hier oft eine platzsparende Alternative.
     
  4. Schwellen: Bestehende Schwellen sollten entfernt werden. Falls unvermeidbar, sind Absätze von maximal 25 mm oder flachgewölbte Deckschienen erlaubt.
     
  5. Manövrierfläche: Ebenso muss bei Türen sichergestellt werden, dass ausreichend Manövrierfläche vorhanden ist. Eine Freifläche von mindestens 0,60 m neben der Türblattkante oder eine alternative Manövrierfläche hinter der Tür (Formel: x + y = 1,20 m) ermöglicht die komfortable Nutzung.

 

Barrierefreier Wohnungsbau: Lebensqualität ohne Kompromisse

Barrierefreier Wohnungsbau ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Inklusion. Es geht darum, Hindernisse zu beseitigen, Flexibilität zu schaffen und Wohnräume für alle Lebensphasen und Bedürfnisse nutzbar zu machen. So können wir sicherstellen, dass jeder Mensch – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – ein aktiver Teil der Gesellschaft bleibt und seine Wohnsituation den individuellen Lebensumständen anpassen kann.

 

Wir beraten Sie gerne vor Ort, wenn es um die Umsetzung und die Einhaltung der Richtlinien geht.

 

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