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Sicherheitstipps und Brandschutzanforderungen im Türenbereich für maximalen Wohnkomfort

Stellen Sie sich vor, Sie steigen morgens in den Lift, drücken auf den Knopf und kommen direkt in Ihrer eigenen Wohnung an. Kein Zwischenstopp, kein Treppenhaus – einfach exklusiver Zugang zu Ihrem persönlichen Reich. Genau das macht eine Attika-Wohnung mit eigenem Lift so besonders. Doch nicht nur die Exklusivität und Bequemlichkeit machen diese Wohnform so attraktiv. Auch das Sicherheitsgefühl ist deutlich erhöht. Da der Liftzugang direkt in Ihre Wohnung führt, haben Sie die volle Kontrolle über den Zutritt – ein zusätzlicher Schutz für Ihre Privatsphäre.

 

Sicherheitsanforderungen bei der Planung: Darauf sollten Sie achten!

So faszinierend das Konzept auch ist, es gibt einige wichtige Sicherheitsvorschriften, die bei der Planung und dem Bau von Attika-Wohnungen mit eigenem Lift beachtet werden müssen. Besonders im Bereich des Brandschutzes gibt es klare Vorgaben, die durch den Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) aktualisiert wurden. Zwei Punkte stechen hierbei besonders hervor:

 

1. Liftschalter nicht im Türrahmen einbauen

Eine scheinbar kleine, aber bedeutende Sicherheitsvorgabe: Eine Unterputz-Variante des Liftschalters darf nicht in den Rahmen der Vortüre eingebaut werden. Der Grund ist einfach – der Einbau des Schalters im Türrahmen schwächt das Brandschutzelement. Eine bessere Lösung besteht darin, den Liftschalter auf den Rahmen als Aufputz-Variante zu montieren. Dies benötigt nur eine kleine Durchbohrung im Rahmen für das Kabel des Liftschalters. Die Angaben der Systems-Herstellers sind dabei immer zu beachten. Sollte dennoch eine Unterputz-Variante gewünscht werden, kann dies auf dem Mauerwerk daneben ausgeführt werden. Hierfür benötigt es bereits in der Planungsphase gewisse Berücksichtigungen (Leerrohr von Liftschalter zur Unterputz-Dose).

 

2. Abstand zwischen vorgesetzter Tür und Lifttür

Ein weiteres Detail, das Beachtung finden sollte, ist der Abstand zwischen der Brandschutztür und der Lifttür. Zwar schreibt die Maschinenrichtlinie, der Aufzugsanlagen unterliegen, keinen maximalen Abstand vor, doch er sollte so bemessen sein, dass niemand im Hohlraum zwischen den Türen eingeklemmt oder eingeschlossen werden kann. Nach aktuellen Abklärungen des VSSM empfehlen die Hersteller einen Maximalabstand von 150 mm. Der Abstand ist von der geschlossenen Türe bis zur hinteren Schiebetüre der Lifttür zu messen. Sollte dieser Abstand überschritten werden, sind spezielle Bügelgriffe oder Handtuchstangen zu installieren. Diese Vorkehrungen verhindern, dass sich zum Beispiel ein Kind zwischen Lifttür und Türelement einklemmen kann. Zudem sollte gewährleistet sein, dass solche zusätzlichen Installationen keine Einladung zum Turnen darstellen. Platten, Aufdopplungen, Bleche oder Kleinmöbel am Türelement sind nicht erlaubt. Sicherheitshalber empfiehlt es sich, die vorgesehene Lösung vorgängig mit der Brandschutzbehörde abzusprechen.

 

Ein Stück Luxus mit Verantwortung

Eine Attika-Wohnung mit eigenem Lift bietet Luxus, Exklusivität und Komfort auf höchstem Niveau. Doch dieser Wohntraum geht auch mit einer Verantwortung einher: Die Einhaltung der Sicherheitsstandards ist unerlässlich, um den Komfort mit einem Höchstmass an Sicherheit zu verbinden. Wer sich für eine solche Wohnung entscheidet, sollte die aktuellen Sicherheitsrichtlinien genau kennen und umsetzen lassen – damit der Traum vom exklusiven Wohnen in luftiger Höhe nicht nur stilvoll, sondern auch sicher ist.

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